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   LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10   

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https://dejure.org/2010,25190
LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10 (https://dejure.org/2010,25190)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.2010 - 2 Ta 14/10 (https://dejure.org/2010,25190)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 2010 - 2 Ta 14/10 (https://dejure.org/2010,25190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - Eingruppierung

  • Justiz Hamburg

    § 99 Abs 4 BetrVG, § 12 Abs 7 S 2 ArbGG, § 17 Abs 3 GKG, § 42 Abs 3 GKG
    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - Eingruppierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • LAG Hamburg PDF (Leitsatz)

    Gegenstandswert - Einzelmaßnahme

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 16.07.2007 - 13 Ta 236/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Eingruppierung; Umgruppierung;

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10
    Denn das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren auf Ersetzung der Zustimmung nach § 99 Abs. 4 BetrVG hat lediglich verminderte Rechtskraftwirkung gegenüber einem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren hinsichtlich der richtigen Eingruppierung eines Arbeitnehmers (ebenso LAG Rheinland- Pfalz vom 26.3.2008, a.a.O.; LAG Hamm vom 16.7.2007, 13 Ta 236/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10
    Dies tun auch - jedenfalls überwiegend - solche Landesarbeitsgerichte, die ansonsten eine Deckelung von anderthalb Bruttomonatsgehältern vornehmen ( s. LAG Rheinland-Pfalz vom 26. März 2008, 1 Ta 35/08; LAG Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10
    Dies tun auch - jedenfalls überwiegend - solche Landesarbeitsgerichte, die ansonsten eine Deckelung von anderthalb Bruttomonatsgehältern vornehmen ( s. LAG Rheinland-Pfalz vom 26. März 2008, 1 Ta 35/08; LAG Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08).
  • LAG Hamm, 22.08.2007 - 10 TaBV 203/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Eingruppierung eines Mitarbeiters

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LAG Hamburg vom 1. September 1995, 7 TaBV 13/95, NZA-RR 1996, S. 266; LAG Hamm vom 22. August 2007, 10 TaBV 203/05; LAG Hamburg vom 23. April 2010, 2 Ta 8/10).
  • LAG Hamburg, 01.09.1995 - 7 Ta 13/95

    Anspruch auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung in

    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LAG Hamburg vom 1. September 1995, 7 TaBV 13/95, NZA-RR 1996, S. 266; LAG Hamm vom 22. August 2007, 10 TaBV 203/05; LAG Hamburg vom 23. April 2010, 2 Ta 8/10).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 31/92
    Auszug aus LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10
    Zum zweiten geht es bei dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen nicht um den Gesichtspunkt der betrieblichen Lohngerechtigkeit, sondern um eine Richtigkeitskontrolle der Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers (s. nur BAG vom 12.1.1993, 1 ABR 31/92).
  • LAG Saarland, 31.03.2011 - 2 Ta 11/11

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur

    Nach inzwischen wohl überwiegend vertretener Auffassung ist dazu insbesondere auf die sich aus § 42 Absatz 3 Satz 2 GKG ergebende gesetzgeberische Wertung zurückzugreifen (so etwa: LAG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2010, 2 Ta 14/10, und LAG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2009, 7 Ta 197/09, sowie LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08, alle abrufbar bei juris und jeweils mit weiteren Nachweisen; so auch Germelmann, in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 7. Auflage München 2009, Randnummern 143 ff zu § 12 ArbGG, und Vollstädt, in: Schwab/Weth, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Auflage Köln 2011, Randnummern 248 und 249 zu § 12 GKG; anderer Ansicht etwa: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2009, 17 Ta (Kost) 6073/09, abrufbar bei juris).

    Dies rechtfertigt es auch nach Auffassung der Kammer, bei der Bemessung des Gegenstandswertes eines solchen Verfahrens zunächst von dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zwischen der Vergütung nach der von dem Arbeitgeber beanspruchten Eingruppierung und der Vergütung nach der von dem Betriebsrat für zutreffend gehaltenen Eingruppierung auszugehen und von dem sich danach ergebenden Betrag - wegen der oben beschriebenen zwar nicht vollständigen, aber doch sehr weitgehenden präjudiziellen Wirkungen des Beschlussverfahrens - einen Abschlag von (nur) 20 Prozent vorzunehmen (so auch LAG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2010, 2 Ta 14/10, abrufbar bei juris, und LAG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2009, 7 Ta 197/09, abrufbar bei juris; anderer Ansicht: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08, abrufbar bei juris: Abschlag von 50 Prozent).

  • LAG Nürnberg, 15.05.2012 - 6 TaBV 60/11

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren zu Einstellung und

    Dies rechtfertigt es, auch für diesen Antrag vom Regelwert auszugehen (so auch LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2009, 5 Ta 68/09; a.A. etwa LAG Hamburg vom 22.09.2010, 2 Ta 14/10; LAG Saarland vom 31.03.2011, 2 Ta 11/11; LAG Köln vom 22.07.2011, 9 Ta 213/11, jeweils zitiert nach juris; weitere Nachweise bei Schleusener in GK-ArbGG, § 12 Rn. 468 ff. und bei Vollstädt in Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl. 2011, § 12 Rn. 248 ff.).
  • LAG Hamburg, 02.11.2011 - 4 TaBV 9/09

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

    Ein Abschlag in Höhe von 20 % erschien deshalb angemessen (vgl. auch den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. September 2010 - 2 Ta 14/10 - juris).
  • LAG Hamburg, 18.09.2013 - 4 Ta 13/13

    Berechnung des Gegenstandswerts bei Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    b) Entgegen der von den Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats im Schriftsatz vom 24. Juni 2013 geäußerten Rechtsmeinung waren die rechtlichen Maßstäbe, die das Landesarbeitsgericht Hamburg zur Gegenstandswertfestsetzung für eine Eingruppierung nach § 99 BetrVG entwickelt hat (LArbG Hamburg Beschluss vom 22. September 2010 - 2 Ta 14/10 - Juris), vorliegend nicht heranzuziehen, denn der Betriebsrat hat mit seinem Antrag vom 10. April 2013 lediglich begehrt, den Arbeitgeber zu verpflichten, ihn hinsichtlich der Umgruppierung des Mitarbeiters Herrn H. zu unterrichten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 24/12

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Gegenstandswert, Eingruppierung,

    Dazu berufen sie sich auf Entscheidungen verschiedener Landesarbeitsgerichte, die diesen Unterschiedsbetrag - mit verschieden hohen Abschlägen - als maßgebend angesehen haben (z. B. LAG Hamburg 22.09.2010 - 2 Ta 14/10 - siehe auch LAG Rheinland-Pfalz 21.07.2008 - 1 Ta 116/08 - LAG Köln 19.03.2008 - 10 Ta 43/08 -).
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